Die Regeln
KI‑Kompetenz nach Art. 4 EU‑KI‑Verordnung
Art. 4 gilt seit dem 2. Februar 2025 und wurde 2026 neu gefasst. Betriebe sollen die KI‑Kompetenz ihrer Leute mit geeigneten Maßnahmen fördern.
- Werkzeuge im Betrieb erfassen
- Zuständigkeiten klären
- Regeln und Schulungsbedarf festhalten
- Maßnahmen laufend dokumentieren
Eine rechtliche Prüfung ersetzt das nicht.